
Unter Bezugnahme auf § 18 KWG und die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse erkennen Kreditinstitute in der Regel nur noch Jahresabschlüsse als ausreichende Kreditunterlage an, wenn Plausibilitätsbeurteilungen durch den Steuerberater vorgenommen worden sind. In diesem Zusammenhang führen wir Plausibilitätsbeurteilungen durch bei: